Kulturkonvent legt 163 Empfehlungen vor

Zweitägige Klausurtagung des Kulturkonvents Sachsen-Anhalt in Wittenberg erfolgreich beendet

Magdeburg/Wittenberg, den 28.01.2013. Der vor 14 Monaten eingerichtete Kulturkonvent von Sachsen-Anhalt hat, unter der Moderation von Olaf Zimmermann, in einer zweitägigen Klausurtagung in Wittenberg 163 Empfehlungen an das Land, den Bund und die Kultureinrichtungen verabschiedet. Die Empfehlungen werden im Februar an den Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt, Detlef Gürth und an den Kultusminister von Sachsen-Anhalt, Stephan Dorgerloh, übergeben und in einer Broschüre und im Internet veröffentlicht.

 

 

Einige Empfehlungen des Konvents:
  • Kulturetat
    Sachsen-Anhalt ist vom demografischen Wandel besonders stark betroffen. Gerade in dieser Situation müssen sich das Land und die Kommunen zu ihrer besonderen Verantwortung für die einzigartige und reiche Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt bekennen, Kunst und Kultur als wesentliches Landesmerkmal entwickeln und den Kulturetat auskömmlich und verlässlich finanzieren. Deshalb empfiehlt der Kulturkonvent dem Land, den Kulturetat ab 2014 eckwerterhöhend mit mindestens 100 Millionen Euro im Jahr und einem Dynamisierungsfaktor in Höhe des Inflationsausgleichs auszustatten.
  • Kulturregionen
    Der Kulturkonvent empfiehlt, dass sich die Kommunen in Sachsen-Anhalt zu Kulturregionen (interkommunalen Zusammenschlüssen oder Zweckverbänden) zusammenschließen, um kulturelle Aufgaben (kulturelle Bildung, Tourismus, Bibliotheken, Museen, Marketing, Jahresthemen, Austausch etc.) und/oder Kultureinrichtungen gemeinsam und solidarisch zu gestalten, zu finanzieren und zu führen. Der Konvent fordert das Land auf, die gesetzlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
  • Kulturförderabgabe
    Der Kulturkonvent empfiehlt dem Land, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung einer Kulturförderabgabe in den Kommunen zu schaffen. Es ist darüber hinaus erforderlich, die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass es den Kommunen möglich ist, die Einnahmen aus der Kulturförderabgabe zweckgebunden für den Kulturbereich zu verwenden.
  • Beispiel Theater und Orchesterförderung
    Der Kulturkonvent empfiehlt, den Haushaltsansatz des Landes für die Theater und Orchesterförderung unter der Voraussetzung, dass der Kulturetat auf 100 Millionen Euro erhöht wird, für den Zeitraum auf den Stand von 2014 bis 2025 auf 39.453.500 Euro festzuschreiben. Der Kulturkonvent empfiehlt, dass die Theater- und Orchesterförderung bis 2025 eine Erhöhung der Zuschüsse in Höhe des Inflationsausgleichs erhalten.
  • Haustarife
    Außerdem empfiehlt der Konvent den Trägern von Kultureinrichtungen auf Haustarife zu verzichten, die Mitarbeiter tarifgemäß zu entlohnen und eine entsprechende Haushaltsvorsorge zu treffen.
  • UNESCO-Welterbestätten
    Der Kulturkonvent empfiehlt dem Land, Verhandlungen mit dem Bund aufzunehmen, mit dem Ziel, den Anteil der Bundesförderung für alle UNESCO-Welterbestätten auf 50 Prozent der Gesamtfinanzierung zu erhöhen, um die Erhaltung und die Weiterentwicklung der UNESCO-Welterbestätten zu gewährleisten. Der Bund muss sich auch stärker als bislang geschehen bei der Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017 und beim Bauhausjubiläum 2019 engagieren.
  • Kooperations- und Investitionsfond
    Der Kulturkonvent empfiehlt dem Land, einen Kooperations- und Innovationsfonds zu schaffen, um Ideen und Projekte sowie die Bildung von Netzwerken und Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen und Kulturakteuren unter- und zueinander zu befördern.
Der Moderator des Kulturkonvents Sachsen-Anhalt und Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: “Mehr als 160 Empfehlungen an das Land, den Bund, die Kultureinrichtungen, die Kirchen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat der Konvent beschlossen. Damit haben die Mitglieder des Konvents, die Vertreter der Kulturverbände, der Fraktionen des Landtages, der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen, gezeigt, dass es möglich ist, eine breite gesellschaftliche Unterstützung zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur von Sachsen-Anhalt zu finden. Die jetzt beschlossenen Empfehlungen werden hoffentlich ihren Niederschlag in der Politik der Landesregierung wie auch des Landtages haben, damit die einmalige Kulturlandschaft von Sachsen-Anhalt eine Zukunft hat.”
.lkj) Geschäftsführer Axel Schneider ist mit dem Abschlussbericht zufrieden, weil “die kulturelle Bildung als Querschnittsaufgabe begriffen und qualitativ definiert wird”. Auch die kulturellen Freiwilligendienste und das bürgerschaftliche Engagement im Kulturbereich sind in den Empfehlungen angemessen berücksichtigt. Kritisch sieht er – wie auch andere Konventsmitglieder – den Kompromiss, keine Gewichtungen der Bewertungen vorzunehmen. “Leider orientiert sich der Abschlussbericht nicht an den Vorgaben des Landtags, so ist es recht mühsam, aus den 163 Empfehlungen die grundlegenden Antworten zur Neubestimmung der Kulturpolitik abzuleiten”.


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