Fördermittelberatung der .lkj) Sachsen-Anhalt
Die Fördermittelberatungsstelle richtet sich an alle Kulturschaffenden und -akteur*innen der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung des Landes Sachsen-Anhalt und berät zu verschiedenen Fördermitteln aus Bundes- und Landesmitteln sowie privaten Stiftungen.
Regelmäßig finden Informations- und Vernetzungsveranstaltungen statt in denen wichtiges Wissen zu Fördermitteln und der Antragsstellung vermitelt werden.
Das machen wir:
- Bündelung und Bereitstellung von Informationen zu öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten
- Beratung und Unterstützung innerhalb der Verbandsstruktur zu projektspezifischen Förder- und Finanzierungsmodellen in der Kulturarbeit
- Beratungsservice zu Fördermöglichkeiten bei gemeinnützigen Akteur*innen und kommunalen Einrichtungen
- Organisation von Informations- und Vernetzungsveranstaltungen
Verschiedene Förderprogramme:
Ziele der Förderung:
Die Förderung hat zum Ziel die Pflege und Unterstützung von kulturellen Projekten und Institutionen in Sachsen-Anhalt. Es wird unter anderem die Förderung von kultureller Teilhabe und Kultureller Bildung angestrebt. Partizipative Projekte im Rahmen der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung werden unterstützt.
Förderbereiche (Auszug):
- Kinder- und Jugendkultur
- partizipative Projekte im Rahmen der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung
- Kooperationen zwischen Schulen und öffentlichen Bibliotheken, Musikschulen, freien Theatern und anderen kulturellen Vereinen
- Darstellende und bildende Kunst
- Digitalisierung in der Kultur
Ausschlusskriterien:
- Maßnahmen, die auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sind
- Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen
Antragsberechtigt für eine Projektförderung:
- natürliche Personen (bspw. ein Mensch ohne eine Organisation)
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (bspw. eine Stadt)
- juristische Personen des privaten Rechts (bspw. Vereine)
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:
Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts können bis zu 70 % der Projektausgaben fördern lassen. Mindestens 10% der Projektausgaben müssen aus Eigenmitteln geleistet werden. Eigenmittel können aus Eigenarbeitsleistungen errechnet werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Investitionen
Antragsfrist:
01. Oktober eines Jahres für ein Projekt im folgendem Jahr
Ziele der Förderung:
Die Dr. Bergmann Stiftung unterstützt Projekte der Kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Menschen sollen durch Kulturelle Bildung sich neue Wege und Methoden erschließen und ihren eigenen Platz in der Welt finden.
Förderbereiche:
- Kulturelle Bildung
- Persönlichkeitsentwicklung
- Krisenbewältigung
Ausschlusskriterien:
- Infrastrukturprojekte
- Betriebskosten
- Verbandsarbeit
Antragsberechtigt:
- Steuerbegünstigte Körperschaften (bspw. ein Verein)
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (bspw. eine Stadt)
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:
- Bis zu 2.000 € in Ausnahmefällen bis zu 3.000 €
- Eigen- bzw. Drittmittel in angemessener Höhe
Antragsfrist:
Fortlaufend, Anträge werden jeweils zum Quartalsende bewertet
Ziel der Förderung:
Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren eignen Vorstellungen verbringen können. Aus dem Grund hat die Förderung das Ziel inklusive Projekte im Bereich Begegnung, Kultur und Sport zu unterstützen. Inklusiv bedeutet hier, dass Menschen mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich zusammen arbeiten, lernen und Spaß haben. Zusätzlich sollen Netzwerke aufgebaut werden, um die Zusammenarbeit mit verschiedenen Partner*innen zu stärken.
Zielgruppe:
- Kinder und Jugendliche
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Förderbereiche:
- Inklusive Projekte
- Aufbau von Netzwerken
Ausschlusskriterien:
- Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln
- Fachveranstaltungen
- Schulische Pflichtveranstaltungen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären Arbeit
Antragsberechtigt für eine Projektförderung:
- Gemeinnützige juristische Person
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:
Der Zuschuss beträgt bis zu 450.000 €. Mindestens 10% der Projektausgaben müssen aus Eigenmitteln geleistet werden. Das Projekt kann eine Laufzeit von 5 Jahren haben.
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
- Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
- Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Antragsfrist:
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Ziele der Förderung:
Mit Hilfe der Förderung von »Kleinaktivitäten« durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) sollen unkompliziert neue Formate und Ideen im Bereich des digitalen internationalen Austauschs unterstützt werden.
Förderbereiche:
Aktivitäten und Ideen im Bereich des digitalen internationalen Austauschs. Beispielsweise:
- digitale Ausstellung
- partnerschaftliche Erstellung einer Publikation
- audiovisuelle Dokumentation einer Begegnung
- Tageshonorare für Coaches
- Fotowettbewerbe
- digitales Theater und Storytelling
Ausschlusskriterien:
Die Förderung kann nicht als ergänzende Finanzierung von Begegnungen genutzt werden.
Antragsberechtigt:
Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Träger der Kulturellen Jugendbildung und soziokulturellen Arbeit aus Deutschland, die im internationalen Jugendaustausch tätig sind.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:
- Bis zu 1.000 €
- Mindestens 10 % Eigenanteil
Antragsfrist:
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Ziele der Förderung:
Das Ziel von Zukunftswege Ost ist, die Zivilgesellschaft in Ostdeutschland zu aktivieren und stärken. Engagierte sollen stärker in den öffentlichen Fokus gerückt werden und überregional sichtbar gemacht werden. Die Projekte sollen eine aktive Teilnahme und Mitwirkung fördern und so die demokratische Kultur stärken.
Förderbereiche:
- Austausch und Dialog
- Demokratische Kultur
- Stärkung der Zivilgesellschaft
Ausschlusskriterien:
- Nicht gemeinnützige Organisationen
- Unterstützung von Weiterbildungen und Ausflügen in Regelstrukturen wie Schulen und Kitas
- Antragstellende, deren Engagement nicht mit den demokratischen Werten vereinbar sind, werden von einer Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt:
Vereine, Organisationen und Initiativen aus Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:
- bis zu 5.000 €
- Eigen- oder Drittmittel werden nicht gefordert.
Antragsfrist:
Anträge können fortlaufend gestellt werden. Die Jury entscheidet über eingegangene Anträge alle zwei Monate.
Mehr Fördermöglichkeiten auf JISSA
Arbeitshilfe Fördermittel:
Die Arbeitshilfe Fördermittel richtet sich insbesondere an Neulinge, aber auch an die alten Hasen der Fördermittel-Welt.
Die Arbeitshilfe Fördermittel findet ihr hier.
Zielgruppe
Kulturschaffende, Kulturpädagog*innen, Vereine, Verbände, kommunale Einrichtungen und andere Interessierte aus Sachsen-Anhalt
Standort
Wir arbeiten in ganz Sachsen-Anhalt.
Kontakt Deine Ansprechperson:
Veranstaltungen
Die Fördermittelberatung ist ein Programm der .lkj) Sachsen-Anhalt und wird gefördert von Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.