Eingabehilfen öffnen

200 Euro Guthaben für Platten, Kino oder Museum

KulturPass für 18-Jährige

Im Rahmen des Projekts „KulturPass“ fördert die Bundesregierung mit 100 Millionen Euro aus dem Etat der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien die Begegnung von jungen Menschen mit der Kultur vor Ort. Jeweils 200 Euro virtuelles Kapital können alle, die im kommenden Jahr 18 Jahre alt werden, auf einer digitalen Plattform z. B. für Konzert-, Theater- und Kinotickets, Bücher oder Vinylplatten einlösen.

Wie funktioniert der KulturPass?

Alle Jugendlichen, die im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, erhalten ein Guthaben in Höhe von 200 Euro. Dieses Guthaben können sie zwei Jahre lang auf einer digitalen Plattform einlösen, die als App und Website verfügbar sein wird. 

Auf der Plattform können sich Kulturanbieter registrieren und dort beispielsweise Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen anbieten. Auch Eintrittskarten für Museen oder Ausstellungen sowie Bücher oder Vinylplatten sollen zum Angebot gehören. Die Registrierung ist beschränkt auf lokale Kulturanbieter. Große Verkaufsplattformen und Online-Versandhändler sind ausgeschlossen. 

Der „KulturPass“ soll ab dem zweiten Quartal 2023 an den Start gehen. Bei erfolgreichem Verlauf kann das Programm in einem zweiten Schritt für Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren geöffnet werden.

Weitere Informationen

Share:

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
On Key

Ähnliche Beiträge

Statement der Kultur in Sachsen-Anhalt

Vielfalt ist die Grundlage unserer Arbeit – und Maßstab unserer Haltung Wir stehen im Schulterschluss mit allen, die diese Werte verteidigen. Mit der Unterzeichnung des Statements der Kultur in Sachsen-Anhalt

NEWKID e. V. im Interview

Vernetzt, laut, engagiert: Der NEWKID e. V. wird Teil der .lkj) Sachsen-Anhalt Mit dem NEWKID e. V. begrüßen wir ein neues Mitglied in unserem Verband. Der Verein aus Dessau-Roßlau setzt

Positionspapier der Bundesfreiwilligenkonferenz

Im Rahmen der 1. Bundesfreiwilligenkonferenz (BFK) vom 9. bis 12. April 2026 in Schöneberg (Rheinland-Pfalz) haben Freiwilligendienstleistende des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres