Ausschreibungsfrist: Global Village Kids

Ausschreibungsfrist: Global Village Kids

GLOBAL VILLAGE KIDS im Digitalen Raum

In den Projektformaten von GLOBAL VILLAGE KIDS im Digitalen Raum sollen Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren, insbesondere in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen, Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung angesprochen werden. Gesucht werden Vorhaben, die digitale und hybride Räume und Techniken in den unterschiedlichen Genres und Sparten erschließen und künstlerisch-empowernde, bewusste und kritische Zugänge zu digitalen Medien ermöglichen. Thematische Fragestellungen können sich sowohl mit dezidiert digitalen Inhalten, wie dem Internet der Dinge, digitalen Begegnungsräumen, Künstlicher Intelligenz, Virtual und Augmented Reality, selbstlernenden Maschinen, Games, Social Media, Theater für Digital Natives auseinandersetzen als auch andere gesellschaftlich relevante Themen in den Blick nehmen, die mit digitalen Mitteln umgesetzt werden. Mit dem Fördervorhaben wird sowohl den Bedarfen der stetig wachsenden Zielgruppe der Digital Natives als auch dem Interesse der Künstler*innen an diesem Ausdrucksfeld und seinem Innovationspotential Rechnung getragen.
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden format- und je nach Projektlaufzeit ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 – 18 Jahren in Risikolagen, in kurz-, mittel- und langfristigen Projektlaufzeiten, die von einem Bündnis aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft durchgeführt werden. Die Fördermodule umfassen dabei kurzfristige Laborvorhaben mit einem Zeitraum von maximal 3 Monaten, bis zu 1-jährige Prozessvorhaben sowie längerfristig angelegte Konzeptionsvorhaben, die einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren einnehmen können. Innerhalb der Laborförderung sind in der Regel keine Aufführungen vorgesehen. Diese Förderung wird insbesondere Bündnissen ohne Vorerfahrung empfohlen. Nach einer erfolgreichen Laborförderung kann durch ein bereits bestehendes Bündnis eine weiterführende Prozess- oder Konzeptionsförderung beantragt werden. In der Prozessförderung können Aufführungen Bestandteil des Prozesses sein. In der Konzeptionsförderung sollten, gegebenenfalls mehrere, Präsentationen Bestandteil des Arbeitsprozesses sein.

 

Wer kann sich bewerben?

Bündnisse aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft. Alle Bündnispartner*innen müssen als juristische Personen (z.B: Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GmbH etc.) oder GbR organisiert sein und ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.

Antragsberechtigt aus dem Bündnis sind: Akteur*innen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus, Digitale Darstellende Künste). Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartner*innen sein. Die anderen Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein.

 

Wie viel kann beantragt werden?

Die Antragsumme für GLOBAL VILLAGE KIDS im Digitalen Raum beträgt mindestens 5.000 € und maximal 180.000 €. Innerhalb der Projektzeiträume für kurz-, mittel- und langfristige Förderungen teilt sich die Antragssumme wie folgt auf:

  • Für Laborförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 5.000 € und maximal 30.000 €.
  • Für Prozessförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 40.000 € und maximal 120.000 €.
  • Für Konzeptionsförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 90.000 € und maximal 180.000 €

Es handelt sich um eine Vollfinanzierung.

 

Antragstellung und Förderfristen

  • Die Vergabe der Förderungen für GLOBAL VILLAGE KIDS im Digitalen Raum erfolgt in mehreren Antragsrunden.
  • Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online über die externe Datenbank kumasta.
  • Die Fristen der Antragsrunden sind der 01.02.2023, der 01.05.2023 und gegebenenfalls weitere.

Die mögliche Projektlaufzeit für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet:

  • am 31.12.2023 (für Laborvorhaben mit Antragsfrist zum 01.02.2023 und 01.05.2023)
  • am 31.03.2024 bzw. 30.06.2024 (für Prozessvorhaben mit Antragsfrist zum 01.02.2023 bzw. 01.05.2023)
  • am 31.03.2025 bzw. 30.06.2025 (für Konzeptionsvorhaben mit Antragsfrist zum 01.02.2023 bzw. 01.05.2023)

Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens 1 Monate nach Ende des jeweiligen Vorhabens einzureichen. Bei überjährigen Projekten muss jeweils zum Jahresende ein Zwischennachweis erstellt werden.

Formulare

Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.