Datenschutz in der Kulturarbeit, im gemeinnützigen Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die ab Mai 2018 gelten wird
Die Fortbildungsveranstaltung findet am Freitag, den 16. März 2018 – 14 bis 17 Uhr – statt.
Ort: Forum Gestaltung, Brandenburger Str. 9 – 39104 Magdeburg
Anmeldung an fortbildung@www.lkj-lsa.de – die Teilnahme ist kostenlos (Anmeldung erforderlich).
Was ist geplant?
- Vortrag zu den Grundsätzen/Neuerungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) durch einen Mitarbeiter des Landesbeauftragten,
- Praxisbeispiele / Erörterung / Fragen / Antworten
Zur Vorbereitung und zur Annäherung an das Thema drei Links
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/internationales/datenschutz-grundverordnung/
10-Punkte-Papier
Fragenkatalog
Bußgelder
Drastische Änderungen enthält die DS-GVO bei der Höhe der Bußgelder. Im Extremfall können bis zu 40 Mio. Euro anfallen. Damit soll eine abschreckende Wirkung erzielt werden. Natürlich werden bei Vereinen im Fall von Verstößen keine so dramatischen Beträge fällig, vier- bis fünfstellige Bußgelder sind aber denkbar.
Nach Artikel 82 der DS-GVO haben Personen, die wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung einen immateriellen Schaden erleiden, einen Schadensersatzanspruch. Ein solcher immaterieller Schaden kann beispielsweise in einer Rufschädigung bestehen. (Quelle: www.vereinsknowhow.de)